Hallo Vogelfreunde,
Anmeldung Gänsejagden an der Emscher und den Rückhaltebecken
Termine für die Jagd: 26.07., 16.08. und der 20.09.2025
den Naturschutzverbänden wurden (gemäß den Vereinbarungen im Landschaftsplan 2020) nachfolgende revierübergreifende Gänsejagden angezeigt.
Die beste Jagdzeit ist kurz nach Sonnenaufgang (und, weniger gut, in der Abenddämmerung). Da oftmals Jagdgäste von außerhalb anreisen, könnte eine Konzentration von Jagdausübenden zur Abenddämmerung stattfinden.
Es ist nicht verboten:
· am Tag vorher (die Gänse merken sich das) oder am Jagd Tag auf den nicht abgesperrten Wegen spazieren zu gehen
· bei den Spaziergängen einen angeleinten Hund mitzuführen
· ggf. herumliegende leere Munitionsverpackungen aufzulesen und zu prüfen, ob es sich um bleifreie Schrotmunition handelt (seit 2020 gilt EU-weit das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten und deren Pufferzonen)
· darauf zu achten, ob sogar auf Entfernungen über 30 m mit Schrot auf Gänse geschossen wird (das wäre nicht waidgerecht, getroffene Tiere würden nicht schlagartig verenden)
· darauf zu achten, ob nur Grau-, Kanada- und Nilgans geschossen werden (die andere Gänsearten dürfen in NRW nicht bejagt werden)
· darauf zu achten, ob auch in gemischte Entenschwärme geschossen wird (nur die Stockente darf bejagt werden)
· diese E-Mail dosiert weiterzuleiten (ohne eine etwaige Gesprächsgrundlage mit der Jägerschaft zu zerstören)
Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass die Nilgans seit 2017 auf der Liste zur VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (“Unionsliste“) steht.
Hier ist ein Populations-„Management“ also sogar geboten, natürlich unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.
Noch die Hinweise,
o dass Gänse mit jedem Jagd Tag vorsichtiger werden
o dass Gänse beim Einfallen gegen den Wind landen
o dass Gänse sehr gut sehen können und offenes Gelände bevorzugen
Offene Konfrontation mit der Jägerschaft sollte vermieden werden. Unstimmigkeiten sollten vielmehr dokumentiert und der unteren Jagdbehörde gemeldet werden.