Steuerberatung: Sparen Sie bares Geld
                     
    
   
    
        
                             
Der Umgang mit dem Finanzamt fällt meist unter die  lästigen Pflichten. Dennoch lohnt es sich, bei der Steuererklärung die  legalen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Geld vom Fiskus  zurückzubekommen. Man muss nur wissen wie.
Drei Beispiele:
Handwerkerkosten:
Egal, ob Sie das Dach decken, Gasleitungen legen oder den  Swimmingpool fliesen lassen – wenn Sie die Dienste eines Handwerkers in  Anspruch nehmen, können Sie diese Ausgaben in Höhe von bis zu 600 Euro  von der Steuer absetzen. Aber aufgepasst: Nur Arbeitskosten zählen –  Materialkosten müssen Sie alleine tragen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Wenn Sie sich vom Profi den Rasen mähen lassen, einen Gärtner zum  Schnitt von Bäumen und Sträuchern engagieren oder eine Putzfrau  beschäftigen, können Sie den Fiskus an den Ausgaben beteiligen. Für die  sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen erstattet das Finanzamt pro  Jahr bis zu 1.200 Euro.
Renovierungskosten:
Wer zum Beispiel sein Haus ganz oder teilweise vermietet  (Einliegerwohnung), hat weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen: Kosten  für Renovierung und Modernisierung des Gebäudes, Grundsteuer,  Müllabfuhr, Hausversicherung etc. können von den Mieteinnahmen abgezogen  bzw. als Werbungskosten verrechnet werden.
Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. In Steuerfragen rund ums  Haus- und Wohneigentum können sich daher unsere Mitglieder kompetent und  kostenfrei beraten lassen. Die Tipps unserer Vertragssteuerberater sind  ein Service, der sich für Sie in barer Münze auszahlt.
Die kostenlose Steuerberatung wird von unserem Vertragssteuerberater durchgeführt.