Steuerberatung: Sparen Sie bares Geld
Der Umgang mit dem Finanzamt fällt meist unter die lästigen Pflichten. Dennoch lohnt es sich, bei der Steuererklärung die legalen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Geld vom Fiskus zurückzubekommen. Man muss nur wissen wie.
Drei Beispiele:
Handwerkerkosten:
Egal, ob Sie das Dach decken, Gasleitungen legen oder den Swimmingpool fliesen lassen – wenn Sie die Dienste eines Handwerkers in Anspruch nehmen, können Sie diese Ausgaben in Höhe von bis zu 600 Euro von der Steuer absetzen. Aber aufgepasst: Nur Arbeitskosten zählen – Materialkosten müssen Sie alleine tragen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Wenn Sie sich vom Profi den Rasen mähen lassen, einen Gärtner zum Schnitt von Bäumen und Sträuchern engagieren oder eine Putzfrau beschäftigen, können Sie den Fiskus an den Ausgaben beteiligen. Für die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen erstattet das Finanzamt pro Jahr bis zu 1.200 Euro.
Renovierungskosten:
Wer zum Beispiel sein Haus ganz oder teilweise vermietet (Einliegerwohnung), hat weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen: Kosten für Renovierung und Modernisierung des Gebäudes, Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausversicherung etc. können von den Mieteinnahmen abgezogen bzw. als Werbungskosten verrechnet werden.
Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. In Steuerfragen rund ums Haus- und Wohneigentum können sich daher unsere Mitglieder kompetent und kostenfrei beraten lassen. Die Tipps unserer Vertragssteuerberater sind ein Service, der sich für Sie in barer Münze auszahlt.
Die kostenlose Steuerberatung wird von unserem Vertragssteuerberater durchgeführt.